Der Gesetzgeber reagiert… …und fordert Rauchwarnmelder… …für alle Wohnungen (Neu- und Bestandsbauten) bereits in mehreren Bundesländern:
Bundesland
Einbaupflicht für Neu- und Umbauten
Übergangsfrist der Einbaupflicht in Bestandsbauten
Schleswig-Holstein
seit Dez. 2004
bis 31.12.2009
Hamburg
seit Dez. 2005
bis 31.12.2010
Hessen
seit Mai 2005
bis 31.12.2014
Rheinland-Pfalz
seit Dez. 2003
-
Saarland
seit Juni 2004
-
• Jahr für Jahr gibt es in Deutschland rund 600 Rauchtote • 6.000 werden schwer verletzt • die Sachschäden gehen in die Milliarden • die Gefahr kommt meist lautlos in der Nacht • der Großteil der Opfer verunglückt in den eigenen vier Wänden
Auszug aus der Landesbauordnung
„In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.“
Das bedeutet durchschnittlich 3 Rauchwarnmelder pro Wohnung.
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