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Eine Seite der Mesch Elektrotechnik GmbH

Der Gesetzgeber reagiert…
…und fordert Rauchwarnmelder…
…für alle Wohnungen (Neu- und Bestandsbauten) bereits in mehreren Bundesländern:

Bundesland  Einbaupflicht für Neu- und Umbauten  Übergangsfrist der Einbaupflicht in Bestandsbauten 
Schleswig-Holstein  seit Dez. 2004  bis 31.12.2009 
Hamburg  seit Dez. 2005  bis 31.12.2010 
Hessen  seit Mai 2005  bis 31.12.2014 
Rheinland-Pfalz  seit Dez. 2003 
Saarland  seit Juni 2004 


• Jahr für Jahr gibt es in Deutschland rund 600 Rauchtote
• 6.000 werden schwer verletzt
• die Sachschäden gehen in die Milliarden
• die Gefahr kommt meist lautlos in der Nacht
• der Großteil der Opfer verunglückt in den eigenen vier Wänden


Auszug aus der Landesbauordnung

„In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.“

Das bedeutet durchschnittlich 3 Rauchwarnmelder pro Wohnung.

Bei Mesch Elektrotechnik finden Sie das Richtige !

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Bestimmt können wir auch Ihnen weiterhelfen.




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